Die folgenden Maßnahmen wurden zur Finanzierung zugelassen:
- Maßnahme 6.1.1. - Etablierung von Jugendlichen in der Landwirtschaft - in Höhe von € 40.000,00
- Maßnahme 4.1.1. - Anschaffung von Maschinen und Geräten zur Verringerung der Umweltbelastung, Verbesserung des Tierschutzes und der Bodenerhaltung - in Höhe von € 10.069,50
Die Bewilligung der Beiträge und die Genehmigung der regionalen Rangliste wurden mit Erlass des Leiters des Technischen Bereichs Unternehmenswettbewerbsfähigkeit Nr. 937 vom 27.07.2018, veröffentlicht im Bereich Transparente Verwaltung auf der Website der Agentur (www.avepa.it) und mit Auszug im BUR von Venetien Nr. 80 vom 10.08.2018 angeordnet.